Arbeitsschutz: Zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz
Egal, ob Sie den ganzen Tag am Bildschirmarbeitsplatz sitzen, im LKW Gefahrstoffe transportieren oder in 100 Metern Höhe einen Kran rangieren – der Schutz am Arbeitsplatz ist in jeder Situation unerlässlich. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und kann bei Nicht-Einhaltung zu hohen Geldstrafen und nicht zuletzt zum Riskieren von Menschenleben führen. Doch wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich? Was ist die rechtliche Grundlage? Und wie lässt sich Arbeitsschutz erfolgreich in Unternehmen implementieren? Die Antworten erhalten Sie in diesem Beitrag!
Was ist Arbeitsschutz?
Das Wort „Arbeitsschutz“ ist selbsterklärend: Sie sorgen für Schutz auf der Arbeit. Prinzipiell bedeutet dies, dass Vorschriften und Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und damit Gesundheit und Leben der Beschäftigten zu schützen. Gefährdungsbeurteilungen bilden dabei die Grundlage, um die notwendigen Schritte einzuleiten.
Sie wollen die Antworten auf die wichtigsten Fragen auf einen Blick?
Warum Arbeitsschutz in jedem Betrieb unverzichtbar ist
In erster Linie ist im § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) folgendes vorgeschrieben:
Aber die Umsetzung von Arbeitsschutz im Unternehmen hat auch unabhängig von der gesetzlichen Lage seine Vorzüge.
Aus Sicht der Arbeitnehmer
- Schutz von Leben und Gesundheit
- bessere Arbeitsumgebung
- rechtliche Absicherung in Ernstfällen bei Nichteinhaltung durch Arbeitgeber inkl. Entschädigungen
Aus Sicht der Arbeitgeber
- Vermeiden von Ausfällen und dadurch entstehenden Kosten
- Erhöhtes Vertrauen durch Stakeholder, Partner und Mitarbeitende (z. B. durch Zertifikate)
- höhere Attraktivität im Jobmarkt
Arbeitsschutz: Organisation in Unternehmen
Arbeitsschutz organisieren – leichter gesagt, als getan! Es zählen deutlich mehr Aspekte in dieses wichtige Thema, als Sie anfangs wahrscheinlich vermuten. Doch machen Sie sich keine Sorge, denn wir erklären Ihnen, wo die Verantwortlichkeiten liegen und wie Sie diese am besten angehen.
Wer trägt die Verantwortung im Arbeitsschutz?
Das Arbeitsschutzgesetz § 13 regelt die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Arbeitsschutznormen. Dieses können Sie hier nachlesen.
Vereinfacht gesagt lautet die Regelung wie folgt: Alle Personen, die einen Betrieb leiten, sind für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Dies schließt die Geschäftsführung ein, jedoch zum Beispiel auch Personen, die neue Mitarbeitende einweisen.
Der Arbeitgeber kann seine Pflichten dementsprechend übertragen, mit Ausnahme der Kontrollpflicht. Diese schreibt eine regelmäßige Kontrolle vor, um zu prüfen, ob die vorgegebenen Maßnahmen eingehalten werden.
Personen im Betrieb, welche keine Führungsposition einnehmen, können lediglich unterstützende Aufgaben übernehmen. Ein Beispiel dafür ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit, welche die Geschäftsführung beraten kann, oder auch Mitarbeitende, die sich an die vorgegebenen Regeln halten müssen.
Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bezieht primär eine beratende Funktion zu allen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen im Unternehmen. Zudem übernimmt sie die Überwachung zur Einhaltung von Vorschriften und führt nicht zuletzt auch Sicherheitsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen durch. Auch die Unterweisungspflicht der Mitarbeiten zählt zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Das Hinzuziehen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, also ab dem ersten Angestellten. Falls keine eigene Sicherheitsfachkraft angestellt werden soll, kann eine externe Fachkraft bezogen werden. Es gilt jedoch bei beiden Varianten zu beachten, dass sie aus legaler Sicht nicht für die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen verantwortlich gemacht werden kann – dies liegt weiterhin in den Händen des Arbeitgebers.
Arbeitsschutzmanagementsystem
Sie können die Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) effizienter gestalten. Es handelt sich dabei um ein Tool, welches Ihr Unternehmen dabei unterstützt, schützende Maßnahmen gezielt umzusetzen. Es basiert auf internationalen Normen und betrifft die Vorgaben der ISO 45001.
Arbeitsschutz-Software für Unternehmen
Die zahlreichen Aufgabenbereiche im Arbeitsschutz im Unternehmen bringen viel zeitlichen Aufwand mit sich. Um diesen zu reduzieren, empfiehlt sich der Einsatz einer passenden Software-Lösung. Somit können Sie nicht nur effizienter arbeiten, sondern gewährleisten gleichzeitig die Sicherheit der Mitarbeitenden und machen diese unabhängiger von menschlichen Fehlern.
Herausforderungen und Maßnahmen im Arbeitsschutz
Die Grundlagen zur Verantwortlichkeit beim Arbeitsschutz haben wir geklärt. Doch welche spezifischen Aufgabenbereiche existieren überhaupt? Wo fängt Arbeitsschutz an und wo hört er auf? Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Aspekte ein.
Arbeitsschutzbekleidung und Schutzmaßnahmen
In zahlreichen Branchen ist der Einsatz von entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erforderlich. Typische Beispiele sind dabei der Umgang mit Gefahrstoffen oder auch das Arbeiten in erhöhten Positionen mit Sturzgefahr. Im Rahmen von Arbeitsschutz im Betrieb ist es nötig, dass Sie allen Mitarbeitenden die benötigte PSA zuteilen. Um die korrekte Anwendung zu gewährleisten, müssen Sie entsprechende PSA-Unterweisungen durchführen.
Piktogramme im Arbeitsschutz für einfache Kommunikation
Bei Piktogrammen handelt es sich um Symbole bzw. Icons, welche eine Information vereinfacht darstellen. In der Arbeitssicherheit finden sich diese zum Beispiel beim Thema Gefahrstoffe wieder und dienen dazu, dass potentielle Risiken sprachübergreifend erkannt werden. Es ist essentiell, dass Mitarbeitende vor dem Umgang mit Gefahrstoffen über die Bedeutung der Piktogramme und die daraus entstehenden Handlungsempfehlungen informiert sind. Wenn Sie mehr über diese sogenannten GHS-Symbole erfahren möchten, empfehlen wir unseren passenden Beitrag.
Gefährdungsbeurteilungen
Eine Gefährdungsbeurteilung bildet den Grundstein für alle Schutzmaßnahmen im Unternehmen. Sie wird durchgeführt, um systematisch alle möglichen Gefährdungen zu ermitteln und daraus entsprechende Schlussfolgerungen für die Arbeitssicherheit zu ziehen.
Die Häufigkeit einer solchen Gefährdungsbeurteilung ist laut gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen auf mindestens alle zwei Jahre festgelegt. Um dabei den zeitlichen Aufwand und Planungsstress zu reduzieren, kann eine entsprechende Software für Arbeitsschutz zum Einsatz kommen.
Der Unterschied zwischen Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz
Da gibt es einen Unterschied? Ja! Wie dieser aussieht, können Sie unserer Tabelle entnehmen:
Arbeitsschutzgesetz
- kurz: ArbSchG
- Fokus auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und welche Maßnahmen dafür nötig sind
- mehr dazu im Gesetzestext
Arbeitssicherheitsgesetz
- kurz: ASiG
- bildet Grundlage für Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
- mehr zum Arbeitssicherheitsgesetz in unserem Beitrag
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Der Arbeitsschutz der heutigen Zeit ist digital! Eine optimale Software-Lösung kann Sie in den verschiedensten Bereichen unterstützen.
Unsere Software-Welt Risiken & Gefährdungen ist zum Beispiel besonders dazu geeignet, um Gefährdungsbeurteilungen effizient und übersichtlich durchzuführen. Mit unserer Künstlichen Intelligenz werden direkt die entsprechenden Maßnahmen vorgeschlagen und können mit „Maßnahmen & Pflichten“ verwaltet werden. Auch für die Sicherheitsunterweisung bieten wir mit unserer Software-Welt „Unterweisen & Schulen“ eine smarte Lösung, um Ihre Mitarbeitenden bestens zu schulen!
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FAQ: Häufige Fragen rund um den Arbeitsschutz
Ganz klar: ja! Arbeitsschutz ist im ArbSchG vorgeschrieben und betrifft jeden Arbeitgeber ab dem ersten Angestellten. Eine Nicht-Einhaltung kann zu hohen Bußgeldern und Entschädigungszahlungen führen.
Für alle Angestellten besteht eine Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz. Das bedeutet nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, dass jeder Mitarbeiter aktiv zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen muss – sowohl für sich selbst als auch für andere.
Die Zuarbeit durch die Betriebsärzte ist im ASiG festgelegt. Sie sind nicht für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich, sondern haben eine beratende Funktion in Bezug auf Gesundheitsschutz und Prävention. Der Betriebsarzt kann intern angestellt oder auch extern bezogen werden.
Im Bereich des Arbeitsschutzes spielt vor allem die Zertifizierung nach ISO 45001 für das Arbeitsschutzmanagementsystem eine Rolle. Diese kann nur nach einem bestandenen Audit erlangt werden und sorgt dafür, dass Kunden, Partner und Stakeholder mehr Vertrauen in Ihr Unternehmen gewinnen. Dies kann sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.
Unternehmen können jederzeit auf das Beratungsangebot der Berufsgenossenschaften zurückgreifen. Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften bestehen darin, die Mitarbeitenden über Unfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren aufzuklären, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, Schulungen durchzuführen und nicht zuletzt auch Entschädigungen zu verwalten.
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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