
Brandschutzunterweisung: Alles Wichtige auf einen Blick
Brandgefahr besteht in jeder Art von Unternehmen, egal ob durch brennbare Gefahrstoffe oder defekte Elektrogeräte in Büroräumen. Nicht zuletzt deswegen gehört der Brandschutz im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu den grundlegenden Verpflichtungen des Arbeitgebers. Um das Brandrisiko zu verringern und im Brandfall die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten, müssen Sie diverse Maßnahmen treffen. Neben dem Aufbau einer Brandschutzorganisation in Form von Gefährdungsbeurteilungen ist die Brandschutzunterweisung ein wesentlicher Bestandteil dieser Vorkehrungen. Wie Sie eine Brandschutzunterweisung aufbauen sollten, wer diese durchführen darf und wie oft die Teilnahme nötigt ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Brandschutzunterweisung als Arbeitgeberpflicht
Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Arbeitgeber zur Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten (§ 10 Abs.1).
In diesem Rahmen müssen Sie festlegen, wer die Verantwortlichkeit für die entsprechenden Aufgaben übernimmt. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Verantwortlichen sollte dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten stehen und ist zudem abhängig von den bestehenden besonderen Gefahren der Arbeitsstätte und den dort ausgeübten Tätigkeiten (§ 10 Abs. 2).
Die Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb trägt in erster Linie der Unternehmer. Dieser kann und sollte sich zur Unterstützung jedoch einen Brandschutzbeauftragten (BSB) bestellen. Die Aufgaben und Qualifikationen sowie die Ausbildung und Bestellung des BSB sind in der DGUV 205-003 geregelt.
Wer muss teilnehmen?
Ziel einer Brandschutzunterweisung ist, dass Ihre gesamte Belegschaft im Falle eines Brandes richtig handelt und das Risiko eines Feuers verhindert. Die Brandschutzschulung aller Arbeitnehmer ist gesetzlich geregelt und von der Stellung oder der Tätigkeit innerhalb des Unternehmens unabhängig. Sowohl Festangestellte, als auch Praktikanten, Auszubildende aber auch Leiharbeiter müssen laut Verordnung entsprechend geschult werden, um im Brandfall den Schutz von Personen, Sachgütern und Umwelt bestmöglich zu gewährleisten.
Häufigkeit der Durchführung
Das ArbSchG sieht vor, dass alle Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterwiesen sind (§ 12 Absatz 1). Um dies zu gewährleisten, sollten alle Mitarbeitenden möglichst aktuell über das Thema Brandschutz informiert sein. Deswegen sollten Sie entsprechende Brandschutzunterweisungen veranlassen, wenn:

- eine neue Tätigkeit aufgenommen wird
- der Tätigkeitsbereich sich innerhalb des Unternehmens ändert
- sich die Nutzung ändert bzw. neue Anlagen verwendet werden
- es zu einem Brandfall im Unternehmen kam
Zudem sind Brandschutzunterweisungen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich zu wiederholen und unbedingt zu dokumentieren (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
Vorbereitung anhand Brandschutzorganisation
Um die Mitarbeitenden bestmöglich im Thema Brandschutz zu schulen, ist eine gründliche Vorbereitung nötig. Dadurch gewährleisten Sie, dass die Unterweisung bestmöglich auf die besonderen Gegebenheiten des Unternehmens abgestimmt ist. Dafür ist es zunächst notwendig, eine geeignete Brandschutzorganisation aufzubauen. Dies geschieht, indem Sie branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen ermitteln und die damit verbundenen Risiken im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewerten.
Nach der DGUV 205-003 sollten vor allem folgende Einflüsse beachtet werden:
- Wie ist der Arbeitsplatz bzw. die Arbeitsstätte gestaltet und eingerichtet?
- Existieren physikalische, chemische und biologische Einwirkungen?
- Wie werden Arbeitsmittel (v. a. Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte und Anlagen) gestaltet und wie wird mit ihnen umgegangen?
- Wie werden Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit gestaltet?
- Sind Beschäftige ausreichend qualifiziert und unterwiesen?
- ein allgemeiner Hinweis: Bei Abkürzungen, die ausgeschrieben mehrere Wörter ergeben, immer ein Leerzeichen dazwischen.

Vor allem letzterer Punkt spiegelt die Relevanz und Notwendigkeit einer entsprechenden Brandschutzunterweisung wider. Die Verantwortlichen im Unternehmen müssen die betriebsspezifischen Brandgefährdungen demnach mit höchster Sorgfalt ermitteln, um eine solide Grundlage für die benötigten Schulungen zu bilden. Hilfreich ist die Betrachtung folgender Faktoren (Auszug aus der DGUV 205-003):
- Nutzung (z. B. Lager, Produktion, Forschung & Entwicklung)
- sicherheitstechnische Kennzahlen
- Zündquellen
- Anzahl und räumliche Verteilung von Beschäftigten und Dritten im Betriebsbereich
- Löschwasserversorgung sowie Löschwasserrückhaltung
Werden für eine Brandgefährdung erhöhte Risiken festgestellt, ist der BSB zu bestellen. Bei Objekten mit gemeinsamen Rettungswegen, Mischnutzungen und Schnittstellen (z. B. Forschungseinrichtungen, Industrieparks, Einkaufszentren) ist ein koordinierender BSB zu empfehlen, der eine übergreifende Gefährdungsbeurteilung durchführt.
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Inhalte der Brandschutzunterweisung
Die DIN 14011 unterscheidet zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz. Vorbeugender Brandschutz dient der Gefahrenvermeidung. Dabei stehen unter anderem die Sicherung von Rettungswegen, die Kenntnis über Standorte von Löschmitteln und nicht zuletzt die Vermeidung von Brandgefahren und Maßnahmen zur Verhinderung der Brandausbreitung im Vordergrund. Abwehrender Brandschutz ist für die Bekämpfung realer Gefahren vorgesehen. Hierbei wird sich zum Beispiel auf den richtigen Einsatz von Feuerlöschhilfen und die Löschwasserversorgung fokussiert.
- Wer sind die Brandschutz-Verantwortlichen im Unternehmen?
- Welche Brandgefahr besteht im Unternehmen? (z. B. durch spezielle Anlagen oder Gefahrstoffe)
- Wo befinden sich Flucht- und Rettungswege und wo erhält man Informationen darüber? (z. B. Lage der Rettungspläne)
- Wie verhält man sich im Brandfall?
- Wo befinden sich Löschmittel und andere brandschutztechnische Einrichtungen?
- Wann setzt man entsprechende Löschmittel ein und wie verwendet man diese?
- Wie lautet die betriebliche Notrufnummer?
Für die nachhaltige Wissensvermittlung sind Schulungsunterlagen hilfreich. Das können Fluchtpläne, Rettungspläne, Alarmpläne, Brandschutzsymbole oder aber ein Vorschriftenkatalog sein. Wichtig ist: Die Art und Ausführung der Brandschutzunterweisung ist abhängig vom Unternehmen und sollte entsprechend vorbereitet und durchgeführt werden.
Hinweis: Insbesondere bei der Gefährdung von Dritten ist Sorgfalt bei der Brandschutzunterweisung geboten. Dies betrifft Bereiche mit hohem Publikumsverkehr, bspw. Patienten oder Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Fremdfirmenbesucher.
Brandschutzunterweisung – digital und übersichtlich
Das Schulen von Mitarbeitenden zum Thema Brandschutz im Unternehmen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stellt auch sicher, dass Menschen im Ernstfall nicht zu Schaden kommen. Daraus entsteht für Arbeitgeber eine große Verantwortung, welcher mit äußerster Sorgfalt nachgegangen werden sollte.
Der Aufwand für ein funktionierendes und vorschriftsgemäßes Unterweisungskonzept ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere bei einer hohen Mitarbeiteranzahl und mehreren Betriebsstandorten ist die Effektivität von Schulungen entscheidend. Unsere Software-Welt „Unterweisen & Schulen“ ermöglicht zeit- und ortsunabhängige Unterweisungen und Fremdfirmeneinweisungen – persönlich, elektronisch oder virtuell. Nutzen Sie die zahlreichen Unterweisungsvorlagen oder laden Sie eigene Inhalte hoch.
Auch die Durchführung wird durch die Lösungen von iManSys einfacher und übersichtlicher. Mitarbeitende können die Schulung orts- und zeitabhängig durchführen, werden auf ihren Wissensstand geprüft und rechtzeitig auf eine Wiederholung hingewiesen. Zusätzlich können sich die Angestellten nach eigenem Ermessen eigenständig nachschulen. Somit können Sie sicherstellen, dass alle Personen im Unternehmen für einen Gefahrenfall vorbereitet sind.
Auch die nötige Dokumentation und Nachweisung der Unterweisungen wird durch unsere Software-Welt vereinfacht. Sehen Sie ein, ob alle Angestellten auf dem aktuellen Stand sind und erhöhen Sie somit die Sicherheit des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden. Erfahren Sie, wie die Software-Welt „Unterweisen & Schulen“ in Ihrem Unternehmen funktionieren könnte!
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Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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