
CLP-Verordnung: Einstufung, Kennzeichnung und Pflichten im Umgang mit gefährlichen Stoffen
Gefahrstoffe finden sich in so gut wie jedem Unternehmen. Auch in Büroräumen sind Chemikalien vorhanden, sobald zum Beispiel in der Küche ein Haushaltsreiniger im Schrank steht. Natürlich schlägt in so einem Fall niemand Alarm. Aber was, wenn die Gefahrstoffe die Atemwege enorm reizen? Oder hochexplosiv sind?
Dann müssen sie gekennzeichnet werden. Wie dies geschieht und welche Stoffe das betrifft, das ist in der CLP-Verordnung festgehalten. Alle Informationen dazu erhalten Sie in diesem Artikel!
Grundlagen und Bedeutung der CLP-Verordnung
Classification, Labelling, Packaging – die CLP-Verordnung umfasst die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen. Ihr Ziel ist es, eine einheitliche Grundlage innerhalb der EU zu schaffen, auf Grund welcher Mensch und Umwelt vor den Auswirkungen gefährlicher Chemikalien geschützt werden können.
Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2009 wurde die CLP-Verordnung um diverse Revisionen erweitert. Die CLP-Richtlinien dienen der Umsetzung des Globalen Harmonisierten Systems (GHS). Generell wird bei der Einstufung nach der CLP-Verordnung in zwei Arten unterschieden:
Harmonisiert
Umfasst alle in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung aufgeführten Stoffe und gilt verbindlich innerhalb der gesamten EU.
Selbsteinstufung
Umfasst alle Stoffe, die nicht dem harmonisierten System unterliegen, sowie Gemische. Die Einstufung steht unter Eigenverantwortung.
Rechtsgrundlage: Verordnung EG Nr. 1272/2008 (CLP VO)
Die rechtliche Grundlage zur Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe bildet die Verordnung EG Nr. 1272/2008, auch CLP-Verordnung genannt. Innerhalb dieser sind außerdem alle Stoffe festgelegt, welche unter die entsprechenden Pflichten fallen. Eine deutsche Version des Dokuments können Sie zum Beispiel hier nachlesen.
Geltungsbereich der CLP-Verordnung
Die Verordnung EG Nr. 1272/2008 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. In der Schweiz existiert mit der Chemikalienverordnung eine ähnliche rechtliche Grundlage.
Welche Stoffe und Gemische fallen unter die CLP-Regelung?
Eine Liste aller Stoffe, welche unter die harmonisierte Einordnung fallen, ist in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung zu finden. Auch diese können Sie im oben bereits verlinkten Dokument nachlesen. In der entsprechenden Tabelle finden Sie unter anderem auch heraus, mit welchem GHS-Piktogramm die betroffenen Stoffe gekennzeichnet werden müssen und welche eventuellen Konzentrationsgrenzen anfallen.
Gilt die CLP-Verordnung auch für Produkte außerhalb der EU?
Im harmonisierten System festgehaltene Stoffe und Gemische müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie nur für die Ausfuhr bestimmt sind und innerhalb der EU nur transportiert werden.
Sobald die Herstellung, Verpackung oder Lagerung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten geschieht, ist eine Kennzeichnung verpflichtend.
Einstufung nach CLP: Gefahrenklassen und -kategorien
Stoffe werden dann als gefährlich eingestuft, wenn sie aufgrund intrinsischer Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Zur genaueren Einstufung existieren verschieden Gefahrenklassen, welche jeweils Unterkategorien besitzen.
Generell lassen sich die Klassen in drei Kategorien unterteilen:
Kennzeichnungspflichten nach der CLP-Verordnung
Die CLP-Kennzeichnung von Gefahrenstoffen darf nicht irgendwie geschehen. Die entsprechend benötigten Piktogramme werden im GHS vorgeschrieben und sind global einheitlich. Zusätzlich gibt die CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 vor, wie groß die entsprechenden Gefahrensymbole abgebildet werden müssen, um die Lesbarkeit zu garantieren.
Aktuelle Entwicklungen: 23. ATP und zukünftige Änderungen
In regelmäßigen Abständen werden Revisionen der CLP-Verordnung von der europäischen Kommission veröffentlicht, um sie dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Die aktuellste 23. Anpassungen an den technischen Fortschritt (Adaption to Technical Progress, ATP) umfasst die Aufnahme von 22 neuen Einträgen zu harmonisierten Stoffen und die Anpassung von zehn existierenden Einträgen.
Wichtig ist hierbei, ab wann die Änderungen in Kraft treten:
Diese Übergangszeit gibt Unternehmen Zeit, die bestehenden Bestände zu vermarkten. Es empfiehlt sich, dass Sie sich früh genug mit den Änderungen auseinandersetzen, um auf das Inkrafttreten der Verpflichtung vorbereitet zu sein und damit Strafen zu vermeiden.
Arbeitsschutz, Umwelt und Verantwortung: Warum die CLP-Verordnung für Unternehmen entscheidend ist
Die Sicherheit von Menschen und Umwelt muss über Grenzen und Sprachbarrieren hinweg gegeben sein. Genau deswegen existiert die CLP-Verordnung. Vor allem bei weiten Transportwegen kommen viele verschiedene Menschen mit gefährlichen Stoffen in Kontakt. Ein universelles System, mit welchem die Stoffe gekennzeichnet werden, ist deswegen von großer Bedeutung.
Es steht außer Frage, dass sich auch Ihr Unternehmen darum kümmern muss, alle entsprechenden Stoffe zu identifizieren und ausreichend zu kennzeichnen. Verständlicherweise ist dies jedoch vor allem bei Unternehmen mit einer hohen Anzahl an Gefahrstoffen keine leichte Aufgabe.
Besonders herausfordernd wird es, wenn Sie das Management mit Ausdrucken oder Excel-Tabellen vornehmen: denn dadurch können Daten verloren gehen oder schwer auffindbar werden. Diese Ineffizientes raubt Ihnen Zeit und in vielen Fällen auch Nerven.
Empfehlenswert ist als Alternative eine entsprechende Software-Lösung, in welcher Sie ein Gefahrstoffkataster an einem Ort erstellen und pflegen können. Dieser umfangreiche Überblick spart Ihnen auf lange Hinsicht Zeit und hilft Ihnen, Pflichten effizient zu erfüllen. Das Modul „Gefahrstoffmanagement“ unserer Software ist dazu zum Beispiel bestens geeignet!
Digitales Risikomanagement
Arbeitsunfälle melden, Gefährdungsbeurteilung durchführen und Gefahrstoffe verwalten – alles an einem Ort? Wie das geht, erfahren Sie von uns!

Häufige Fragen rund um die CLP-Verordnung
Stand Juli 2025 ist die 23. ATP die neuste Revision der CLP-Verordnung. Sie trat am 10. Juli 2025 zur freiwilligen Anwendung in Kraft und wird am 01. Februar 2027 verpflichtend.
Ja, die entsprechenden GHS-Piktogramme werden in Anhang I Teil 1 Nr. 1.2 der CLP-Verordnung festgehalten. Für mehr Informationen zu den GHS-Piktogrammen, empfehlen wir unseren Artikel zu den GHS-Symbolen.
Ja, prinzipiell müssen alle entsprechenden Produktindikatoren in die Sprache des Landes übersetzt werden, in welchem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Ausnahmen gelten dann, wenn der entsprechende Mitgliedsstaat etwas anderes bestimmt hat.
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
Diesen Beitrag teilen:
Weitere Blogbeiträge

Rechtskataster? Bitte digital!
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Egal ob im privaten Kontext oder in internationalen Unternehmen: Dieses Leitwort gilt gleichermaßen. Deswegen ist es Ihre Verpflichtung, alle für Ihr Unternehmen geltenden Richtlinien und […]

CLP-Verordnung
Gefahrstoffe finden sich in so gut wie jedem Unternehmen. Auch in Büroräumen sind Chemikalien vorhanden, sobald zum Beispiel in der Küche ein Haushaltsreiniger im Schrank steht. Natürlich schlägt in so […]
Schreibe einen Kommentar