Gefahrstoffunterweisung – Was Sie bei der Organisation und Durchführung beachten müssen
In zahlreichen Betrieben gehört der Umgang mit Gefahrstoffen zum Arbeitsalltag, sei es in der Herstellung, für die Lagerung oder bei der Entsorgung. In solchen Unternehmen hat es höchste Priorität, die Sicherheit der Mitarbeitenden, aber auch der Umwelt zu gewährleisten. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist festgehalten, dass der Arbeitgeber alle Beschäftigten über die Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen aufzuklären hat (§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten). Dazu muss eine sogenannte Gefahrstoffunterweisung angesetzt werden.
Welche Unternehmen eine solche Unterweisung durchführen müssen, welche Aspekte dabei beachtet werden sollten und wie Sie eine erfolgreiche Gefahrstoffunterweisung durchführen, erfahren Sie in unserem Beitrag. Falls Sie sich noch tiefgreifender zum Thema Gefahrstoffmanagement belesen möchten, empfehlen wir einen Blick in unser passendes kostenfreies Whitepaper.
Was sind Gefahrstoffe?
Bevor eine Gefahrstoffunterweisung geplant wird, sollte natürlich erst einmal der Begriff „Gefahrstoff“ definiert werden. Dabei handelt es sich um Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, welche gefährliche Eigenschaften besitzen. Zum derzeitigen Stand existieren 28 Gefahrstoffklassen, welche sich jedoch in drei Übergruppen unterteilen lassen. Diese basieren auf den Gefahren, welche von den Stoffen ausgehen und lauten:
z. B. explosive Stoffe; entzündbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe
z. B. Ätz- und Reizwirkung auf die Haut; Schädigung der Atemwege
z. B. Gewässergefährdung; Schädigung der Ozonschicht
Zur Kennzeichnung entsprechender Gefahrstoffe werden Piktogramme (Link zu https://www.domeba.de/blog/gefahrstoffmanagement/ghs-symbole/), Signalworte, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise verwendet. Diese sind gesetzlich festgehalten, um für eine universelle Verständlichkeit zu sorgen.
Welche Unternehmen benötigen eine Gefahrstoffunterweisung?
Werden in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe…
…müssen die Mitarbeitenden jährlich unterwiesen werden.
Vor der Unterweisung: Betriebsanweisung für Gefahrenstoffe
Bevor Sie mit der Planung einer Gefahrenstoffunterweisung beginnen, muss für jeden Gefahrstoff eine Betriebsanweisung vorliegen. Diese dient dazu, um auf Gefahren hinzuweisen und diesbezügliche Schutzmaßnahmen aufzuzeigen. Zwar sollten Betriebsanweisungen der Verständlichkeit halber kurz und kompakt gehalten werden, jedoch sind folgende Inhalte laut § 14 GefStoffV vorgeschrieben:
Entscheidend ist, dass das Dokument in schriftlicher Form vorliegt. Dabei ist es nicht relevant, ob Sie diese Ihren Angestellten klassisch auf Papier oder elektronisch zur Verfügung stellen. Jedoch empfiehlt sich die digitale Variante vor allem aus dem Grund, dass Ihre Mitarbeitenden orts- und zeitunabhängig (z. B. auch über das Smartphone) auf die Betriebsanweisung für Gefahrenstoffe zugreifen können und ein versehentlicher Verlust verhindert wird.
Zusätzlich muss die Betriebsanweisung laut § 14 GefStoffV bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu den Sicherheitsinformationen haben und über die Methoden sowie Verfahren unterrichtet werden.
Über die festgelegte Betriebsanweisung hinaus kann es jedoch auch erforderlich sein, konkrete Themen zu besprechen, die über die Inhalte der Anweisung hinausgehen. Das können u. a. Auswertungen zu (Beinahe-)Unfällen mit Gefahrstoffen oder Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen sein (z. B. werdende oder stillende Mütter).
Tipp:
Als Grundlage für das Erstellen einer Gefahrstoffunterweisung und der zugehörigen Betriebsunterweisung eignet sich eine Gefährdungsbeurteilung (Link zu Whitepaper „Gefährdungsbeurteilung“). Diese hilft bei der Identifikation von Gefahren und bietet einen Überblick über wichtige Aspekte, die Sie in der Unterweisung aufnehmen sollten.
Aufbau und Inhalte einer Gefahrstoffunterweisung
Das Wichtigste im Überblick
Basierend auf der § 14 GefStoffV muss eine Gefahrstoffunterweisung…
- unbedingt in mündlicher Form durchgeführt
- vor Aufnahme der Beschäftigung abgehalten
- mindestens einmal im Jahr wiederholt
- dokumentiert
- durch Unterschrift der Teilnehmenden bestätigt
…werden.
Ein Kernpunkt der Gefahrstoffunterweisung ist die Erläuterung des Gefahrstoffverzeichnisses inklusive Zugangsmöglichkeiten. Hier werden alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe sowie deren gefährliche Eigenschaften und damit verbundenen Risiken gelistet. Alle Beschäftigten sollten wissen, wo sie Einblick in das Gefahrstoffverzeichnis bekommen können und wie dieses aufgebaut ist.
Des Weiteren müssen Sie in der Gefahrstoffunterweisung Aspekte verdeutlichen, welche auch in diesem Beitrag bereits erläutert wurden: Welche Stoffe und Gemische zählen zu den Gefahrenstoffen? Wie sind diese in Gefahrstoffklassen eingeteilt? Welche Gefahren haben diese Stoffe auf den menschlichen Körper und somit für Ihre Mitarbeitenden? Diese Fragen sollten natürlich in Bezug auf Ihr eigenes Unternehmen beantwortet werden.
Basierend auf ihren spezifischen Tätigkeiten müssen Sie den Angestellten dann die unfallverhütenden Verhaltensregeln erklären, ebenso wie entsprechende Maßnahmen zur Ersten Hilfe. Falls nötig, gehört hier ebenso die korrekte Anwendung der benötigten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) hinzu.
Als abschließenden Schritt müssen Sie eine Wirksamkeitskontrolle durchführen. Hierbei überprüfen Sie, ob die Mitarbeitenden…
- …die bestehenden Gefahren erkannt haben
- …sämtliche Schutzmaßnahmen verstanden haben
- …die Maßnahmen korrekt anwenden können
Wie diese Kontrolle durchgeführt wird, ist nicht vorgeschrieben. Sie können eine mündliche Befragung abhalten, eine praktische Anwendung verlangen oder auch einen schriftlichen Test durchführen. Sollte Ihre Wahl auf die letzte Variante fallen, bietet sich eine Software-Lösung mit der Möglichkeit zur Erstellung von Tests an. Anhand dieser können Sie die Ergebnisse aller Mitarbeitenden im Blick behalten und eventuelle Wissenslücken systematisch schließen.
Tipps für eine gelungene Gefahrstoffunterweisung
Damit Sie vor der Erstellung einer Gefahrstoffunterweisung zumindest einen Leitfaden besitzen, können Sie sich an folgendem Aufbau orientieren:
- Definition und Erscheinungsformen von Gefahrstoffen
- Aufnahmewege, wie bspw. Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt
- Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie weiterführende Erläuterungen
- Aufbewahrung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
- Bedeutung von Lagerklassen und Zusammenlagerungstabellen
- Informationen des Sicherheitsdatenblattes
- Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
- Sicherheitsregeln in der Betriebsanweisung
- Regeln für die Entsorgung gefährlicher Stoffe
Bleiben Sie dabei jedoch flexibel und denken Sie daran, die Gefahrstoffunterweisung individuell auf Ihre Firma anzupassen.
Unterstützung durch digitale Lösungen
Gesetzlich ist vorgegeben: Die Unterweisung muss mündlich stattfinden. Trotzdem gibt es im Bereich der Gefahrstoffunterweisungen Aufgaben, für welche sich der Einsatz einer Software eignet. Unsere Arbeitsschutzsoftware iManSys ist darauf ausgelegt, Sie bei den meisten Aufgaben in Rahmen einer Gefahrstoffunterweisung zu unterstützen.
Beginnen Sie mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder bauen Sie ein firmenspezifisches Gefahrstoffmanagementsystem auf, welche in unserer Software jederzeit abrufbar ist. In den Modulen unserer Software-Welt „Risiken & Gefährdungen“ können Mitarbeitende gefährliche Situationen festhalten, was Ihnen wiederum eine Grundlage für künftige Unterweisungen bietet.
Die Gefahrstoffunterweisung an sich darf nicht in einem digitalen System stattfinden – die nachfolgende Wissenskontrolle jedoch schon. Auch hier bietet iManSys ein übersichtliches Tool, in welchem Sie Tests zur Überprüfung des Verständnisses durchführen können.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich über unsere Software und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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